Die DSGVO im Veranstaltungsbereich

Die DSGVO im Veranstaltungsbereich

Eine Frage der Ethik und Souveränität

Im Gegensatz zu anderen Regionen hat Europa Gesetze zum Schutz der personenbezogenen Daten seiner Bürger erlassen.
Die Sicherheit der Daten unserer Kunden hat daher bei AppCraft Events oberste Priorität.
Ihre Daten werden daher in Frankreich gespeichert und sind durch französische und europäische Gesetze geschützt.

Wir führen außerdem jährlich ein Sicherheitsaudit durch, um die Sicherheit unserer Systeme zu gewährleisten.

Darüber hinaus sind wir offen für Penetrationstests durch die IT-Leiter unserer Kunden.

ISO-Zertifizierungslogo, das die Konformität von AppCraft mit der Norm ISO 27001 für sichere Veranstaltungen symbolisiert

Keine Offenlegung gegenüber dem US-amerikanischen Cloud Act!

Dank einer zu 100 % europäischen Dateninfrastruktur und europäischen Akteuren

Wir haben beispielsweise schon sehr früh Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, indem wir unsere ursprünglich bei AWS (einem amerikanischen Hosting-Anbieter) gehosteten Daten aus Gründen der digitale Souveränität

AppCraft hat OVHcloud für das Hosting Ihrer Daten ausgewählt.

Der französische Marktführer für sichere Event-Technologie

Um die Souveränität und die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten, haben wir uns für ein zu 100 % französisches Hosting in den gesicherten Rechenzentren von OVHcloud in Gravelines und Roubaix entschieden.
Mit OVH unterliegen unsere Kunden nicht dem amerikanischen Cloud Act, im Gegensatz zu Eventmanagement-Lösungen, die in Frankreich, aber bei amerikanischen Unternehmen wie AWS (Amazon Web Services) oder Azure von Microsoft gehostet werden (diese Unternehmen können sich, auch wenn sie Rechenzentren in Frankreich haben, nicht der amerikanischen Gesetzgebung entziehen).
Hüten Sie sich vor falschen Versprechungen in Bezug auf die DSGVO – und bevorzugen Sie souveräne Lösungen!

Auch Ihre Veranstaltungswebsite muss DSGVO-konform sein

Es handelt sich um eine strategische Herausforderung, die Ihre Verantwortung und Ihren Ruf betrifft.

Die DSGVO schreibt vollständige Transparenz hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten vor.
Ihre Gäste müssen klar über den Zweck der Datenerhebung (Anmeldung, Personalisierung, Kommunikation nach der Veranstaltung usw.) informiert werden und vor jeder Verwendung ihrer Daten ihre ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) geben.
AppCraft bietet hierfür sehr klare, eindeutige Anmeldeformulare, die es Ihren Teilnehmern ermöglichen, ihre Einwilligung leicht zu widerrufen.
Alle Tools, die AppCraft den Veranstaltern zur Erleichterung des Opt-ins zur Verfügung stellt, sind wirksame Hebel, um das Vertrauen und die Loyalität der Teilnehmer zu stärken.

Verantwortung und Governance

AppCraft – Ihr zuverlässiger Partner

• Die Einhaltung der DSGVO ist nun ebenso wie Sicherheit oder Risikomanagement in die Unternehmensführung integriert.
AppCraft führt täglich ein Verzeichnis der Datenverarbeitungen und schult seine Teams in bewährten Verfahren.
Wenden Sie sich an Ihren AppCraft-Projektleiter oder unseren Datenschutzbeauftragten dpo [at] appcraft.fr
• Die DSGVO hat die Datenerhebung zu einer Vertrauensbeziehung mit den Teilnehmern gemacht. Die Organisatoren müssen den Beziehungen Vorrang einräumen und Praktiken wie Profiling oder den Weiterverkauf von Daten vermeiden
Setzen Sie uns für Ihr Veranstaltungsprojekt mit Ihrem Datenschutzbeauftragten in Verbindung.

Innovation und DSGVO-Konformität

Auswirkungen auf Marketing und Kommunikation

• Moderne Event-Tools wie AppCraft integrieren spezielle Funktionen
– Aktivitätsprotokoll,
– sehr detaillierte Rechteverwaltung nach Profil,
– Zugriffsmessung und Rückverfolgbarkeit,
– Berichte verfügbar unter https,
– Löschung der Daten 2 Monate nach der Veranstaltung
– Recht auf Vergessenwerden usw.
um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und gleichzeitig eine reibungslose Benutzererfahrung zu ermöglichen.

Datenhoheit

Vertrauen ist der Schlüssel zum Engagement

In einem streng regulierten Umfeld machen wir den Datenschutz zu einem strategischen Vorteil und nicht zu einer Einschränkung:

Granulare Zustimmung & Unsichtbarkeitsmodus: Respektieren Sie die Privatsphäre jedes Einzelnen. Ihre Teilnehmer entscheiden, welche Informationen sie weitergeben (E-Mail, Telefonnummer) und können einen „Unsichtbarkeitsmodus” aktivieren, um in der Anwendung zu navigieren, ohne angesprochen zu werden, wodurch sie die vollständige Kontrolle über ihre Sichtbarkeit zurückerhalten.

Recht auf Vergessenwerden: Einfache Tools ermöglichen es den Nutzern, ihre Daten zu verwalten, wodurch die DSGVO-Konformität „by design” gewährleistet und das Vertrauen in Ihre Marke als Veranstalter gestärkt wird.

Ja, die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gilt uneingeschränkt für Veranstalter, unabhängig davon, ob sie im B2B- oder B2C-Bereich tätig sind. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt: • Erhebung personenbezogener Daten: Veranstalter erheben systematisch personenbezogene Daten (Namen, E-Mail-Adressen, Präferenzen usw.) bei Anmeldungen, für Namensschilder, Zufriedenheitsumfragen oder Interaktionen nach der Veranstaltung. • Datenverarbeitung: Die DSGVO regelt alle Vorgänge im Zusammenhang mit diesen Daten (Erhebung, Speicherung, Verwendung, Weitergabe, Löschung), unabhängig vom Format der Veranstaltung (physisch, hybrid, virtuell). Sanktionen bei Nichteinhaltung Veranstaltern drohen Geldstrafen von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist) sowie erhebliche Reputationsrisiken.

• Ausdrückliche Einwilligung: Die Teilnehmer müssen klar und präzise über die Verwendung ihrer Daten informiert werden (z. B. Versand von Informationen, Personalisierung der Erfahrung, Weitergabe an Partner). Ihre Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und jederzeit widerrufbar sein. • Transparenz: Die Organisatoren müssen erklären, warum und wie die Daten erhoben werden und wie lange sie gespeichert werden. Die rechtlichen Hinweise und Datenschutzrichtlinien müssen zugänglich und verständlich sein. • Datensicherheit: Die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Weitergabe geschützt werden. Dazu gehört die Wahl eines DSGVO-konformen Hosting-Anbieters (idealerweise in Europa) und die Umsetzung technischer Maßnahmen (Verschlüsselung, Audits usw.). • Rechte der Teilnehmer: Die Organisatoren müssen den Teilnehmern die Ausübung ihrer Rechte (Zugriff, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Widerspruch) in Bezug auf ihre Daten ermöglichen.

Die DSGVO gilt für alle Informationen, die direkt oder indirekt zur Identifizierung einer natürlichen Person führen können. Im Veranstaltungsbereich umfasst dies insbesondere: Grundlegende Identifikationsdaten • Name, Vorname • E-Mail-Adresse, Telefonnummer • Postanschrift • Ausweisnummer oder eindeutige Kennung Veranstaltungsbezogene Daten • Anmelde- und Teilnahmeverlauf • Präferenzen (z. B. Auswahl von Workshops, Ernährungsgewohnheiten) • Zahlungsdaten (wenn die Veranstaltung kostenpflichtig ist) • Fotos, Videos oder Aufzeichnungen (wenn die Teilnehmer identifizierbar sind) Sensible Daten (oft strengeren Vorschriften unterworfen) • Gesundheitsdaten (z. B. Allergien, Barrierefreiheit) • Biometrische Daten (z. B. Gesichtserkennung für den Zugang) Verhaltensdaten • Online-Verhalten (z. B. Klicks auf einer Veranstaltungswebsite, Interaktionen in einer App) • Geolokalisierungsdaten (wenn sie über eine App oder einen verbundenen Badge erfasst werden) Alle Daten, mit denen ein Teilnehmer auch nur indirekt zurückverfolgt oder identifiziert werden kann, sind betroffen Daten, deren Erfassung verboten ist • Politische, religiöse oder gewerkschaftliche Meinungen • Ethnische Herkunft oder genetische Daten

a. Erhebung und Zweck • Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den angegebenen Zweck unbedingt erforderlich sind (z. B. darf für die Anmeldung zu einer Messe keine Sozialversicherungsnummer abgefragt werden). • Expliziter Zweck: Die Daten dürfen nur für die zum Zeitpunkt der Erhebung angegebenen Zwecke verwendet werden (z. B. wenn die Einwilligung den Versand von Informationen über die Veranstaltung betrifft, dürfen sie nicht für nicht damit verbundene Werbemaßnahmen verwendet werden). b. Aufbewahrung • Begrenzte Dauer: Die Daten dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Zum Beispiel: ◦ Kontaktdaten für eine Veranstaltung: nach der Veranstaltung zu löschen, es sei denn, der Teilnehmer hat dem Erhalt zukünftiger Mitteilungen zugestimmt. ◦ Zahlungsdaten: nur für die gesetzliche Rechnungsdauer aufzubewahren. c. Weitergabe und Auftragsvergabe • Verbot des Weiterverkaufs: Die Daten dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer nicht verkauft oder an Dritte weitergegeben werden. • Beaufsichtigung von Dienstleistern: Alle Auftragsverarbeiter (z. B. Anmeldeplattformen, Hosting-Anbieter) müssen die Einhaltung der DSGVO gewährleisten und einen Datenverarbeitungsvertrag (DPA) unterzeichnen. d. Rechte der Teilnehmer • Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung: Die Teilnehmer können jederzeit Einsicht in ihre Daten nehmen, diese ändern oder löschen lassen. • Recht auf Vergessenwerden: Die Organisatoren müssen in der Lage sein, alle Spuren eines Teilnehmers auf dessen Wunsch zu löschen. • Recht auf Datenübertragbarkeit: Die Teilnehmer können ihre Daten in einem strukturierten und gängigen Format abrufen. e. Sicherheit und Rückverfolgbarkeit • Verstärkter Schutz: Die Daten müssen gesichert werden (Verschlüsselung, eingeschränkter Zugriff, regelmäßige Audits). • Rückverfolgbarkeit: Die Veranstalter müssen ein Verzeichnis der Datenverarbeitungen führen und im Falle einer Kontrolle die Konformität nachweisen können. Diese Beschränkungen dienen dem Schutz der Privatsphäre und der Vermeidung von Missbrauch, während gleichzeitig eine effiziente Organisation von Veranstaltungen ermöglicht wird.

Voici une synthèse des bonnes pratiques pour garantir la conformité RGPD dans l’organisation d’événements, adaptées aux enjeux spécifiques du secteur en 2025 : 1. Avant l’événement : Préparation et transparence 1. Avant l’événement : Préparation et transparence a. Cartographie des données • Identifier les données collectées : Lister toutes les données personnelles recueillies (inscriptions, badges, enquêtes, photos, etc.) et leur finalité (ex : gestion des inscriptions, envoi d’informations, personnalisation). • Classer par niveau de sensibilité : Distinguer les données basiques (nom, e-mail) des données sensibles (santé, opinions politiques) pour adapter les mesures de protection. b. Informations claires et consentement • Mentions légales accessibles : Rendre disponibles une politique de confidentialité et des conditions générales d’utilisation, rédigées en langage simple. • Consentement explicite et granulaire : ◦ Utiliser des cases à cocher non pré-cochées. ◦ Permettre aux participants de choisir quelles communications ils acceptent (ex : infos sur l’événement, offres partenaires). ◦ Expliquer clairement la finalité de chaque type de collecte. • Droit de retrait : Faciliter la possibilité de retirer son consentement à tout moment. c. Choix des outils et prestataires • Plateformes conformes : Sélectionner des solutions événementielles (inscription, gestion des badges, CRM) certifiées RGPD, avec des serveurs hébergés en Europe et des fonctionnalités dédiées (journal des activités, droit à l’effacement). • Contrats avec les sous-traitants : Exiger des prestataires (hébergeurs, agences) qu’ils signent un accord de traitement des données (DPA) et garantissent leur conformité RGPD. 2. Pendant l’événement : Sécurité et respect des droits a. Protection des données • Chiffrement : Sécuriser les données en transit (ex : formulaires en ligne) et au repos (ex : bases de données). • Accès restreint : Limiter l’accès aux données aux personnes autorisées et former les équipes aux bonnes pratiques (ex : ne pas partager de listes de participants sans anonymisation). • Gestion des badges et QR codes : Éviter d’y inclure des données sensibles non nécessaires et prévoir des procédures pour les désactiver après l’événement. b. Respect des droits des participants • Point de contact RGPD : Désigner une personne référente (ex : DPO) pour répondre aux demandes des participants (accès, rectification, effacement). • Signalétique claire : Informer les participants de la présence de caméras, de badges connectés ou de toute collecte de données comportementales, et leur proposer une alternative si possible. c. Traçabilité • Journal des activités : Tenir un registre des accès et modifications des données pour prouver la conformité en cas de contrôle. 3. Après l’événement : Conservation et clôture a. Nettoyage des données • Suppression des données inutiles : Effacer les données collectées pour l’événement (ex : listes de présence, photos non utilisées) après un délai raisonnable, sauf si un consentement a été donné pour une conservation prolongée. • Archivage sécurisé : Pour les données à conserver (ex : factures), les stocker de manière sécurisée et limitée dans le temps. b. Retour d’expérience et amélioration • Audit post-événement : Analyser les processus de collecte et de gestion des données pour identifier les axes d’amélioration. • Feedback des participants : Leur demander leur avis sur la gestion de leurs données et leur niveau de satisfaction concernant la transparence. 4. Outils et ressources pour faciliter la conformité • Solutions logicielles : Utiliser des plateformes événementielles intégrant des modules RGPD (ex : gestion des consentements, droit à l’oubli automatisé) . • Formations : Former régulièrement les équipes aux enjeux du RGPD et aux procédures internes. • Ressources externes : S’appuyer sur les guides de la CNIL ou des webinaires spécialisés pour rester à jour sur les évolutions réglementaires. 5. Exemples concrets • Inscription en ligne : Proposer un formulaire avec des cases distinctes pour chaque type de communication (ex : « Je souhaite recevoir des infos sur cet événement », « J’accepte de recevoir des offres partenaires »). • Photos/vidéos : Afficher un panneau informant de la prise de vue et proposer un bracelet ou un autocollant « Pas de photo » pour ceux qui refusent. • Partage avec des sponsors : Anonymiser les données avant tout partage ou obtenir un consentement spécifique des participants. En résumé : La conformité RGPD repose sur la transparence, la minimisation des données, la sécurité, et le respect des droits des participants. En intégrant ces bonnes pratiques dès la conception de l’événement, les organisateurs peuvent non seulement éviter les sanctions, mais aussi renforcer la confiance et la satisfaction des participants.

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